Wer ist wo zuständig? Ordnen Sie die Abgeordneten des EU-Parlaments nach ihrer regionalen Zuständigkeit.
Die EU-ParlamentarierInnen haben eine regionale Zuständigkeit für ein Bundesland oder bei kleineren Parteien auch für mehrere Bundesländer und sind daher Ansprechpartner für diesen Bereich.
Bundesländer
- Bundesweit (9 Abgeordnete)
- Baden-Württemberg (9 Abgeordnete)
- Bayern (14 Abgeordnete)
- Berlin (9 Abgeordnete)
- Brandenburg (3 Abgeordnete)
- Bremen (1 Abgeordnete)
- Hamburg (3 Abgeordnete)
- Hessen (6 Abgeordnete)
- Mecklenburg-Vorpommern (3 Abgeordnete)
- Niedersachsen (10 Abgeordnete)
- Nordrhein-Westfalen (18 Abgeordnete)
- Rheinland-Pfalz (8 Abgeordnete)
- Saarland (2 Abgeordnete)
- Sachsen (7 Abgeordnete)
- Sachsen-Anhalt (5 Abgeordnete)
- Schleswig-Holstein (3 Abgeordnete)
- Thüringen (6 Abgeordnete)